Kassensicherungsverordnung / TSE

TSE Pflicht

Seit dem 1. Januar 2018 unterliegen die elektronischen oder computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) der Kassennachschau. Hierdurch sollen Kassen manipulationssicher gemacht werden.

Schonfrist am 1. April 2021 abgelaufen !!!
Um den Betrieben eine Übergangszeit zu ermöglichen, wurde eine Schonfrist bis Ende März 2021 gewährt. Seit dem 1. April 2021 müssen damit alle Kassensysteme im Rahmen der aktualisierten KassenSichV mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Betrieben die Kassensysteme ohne TSE einsetzen drohen nun empfindliche Strafen.

Beratung
Wir bieten Kassenlösungen mit staatlich geprüften und zertifizierten Sicherheitseinrichtungen und beraten Sie gerne zum Thema. Kontakt